Im Rahmen der Pauschalförderung auf Bundesebene nach §20h SGB V wurde der Bundesverband Kinderrheuma e.V. von allen Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 49.653,92 € gefördert.“
Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich.
Unsere Förderer
Unsere Förderer
Folgende „Treffpunkte Kinderrheuma“ erhalten im Jahr 2026 pauschale Fördermittel von der GKV-Selbsthilfeförderung auf örtlicher Ebene.
Göttingen 500€, Bottrop 500€, Kreis Steinfurt 600€ und südliches Münsterland 500€.
Gemäß den Bestimmungen werden die Gelder für die Deckung laufender Kosten verwendet.
Im Rahmen der Projektförderung auf Bundesebene nach §20h SGB V kann der Bundesverband Kinderrheuma e.V. mit den bewilligten Geldern folgende Projekte durchführen. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich
Im Rahmen der Projektförderung durch Stiftungen, Vereine und Lotterien kann der Bundesverband Kinderrheuma e.V. mit den bewilligten Geldern folgende Projekte durchführen. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Stiftungen, Vereinen und Lotterien können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich.
Wir bedanken uns recht herzlich
bei allen Krankenkassen, den Förderern und unseren Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und die finanzielle Unterstützung!
Sehr ausführliche Informationen über unsere Vereinsaktivitäten im Jahr 2025 sind zudem in unserem Tätigkeitsbericht zu finden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sparkasse Münsterland Ost
BIC: WELADED1MST
IBAN: DE55 4005 0150 0070 0999 99
Volksbank im Münsterland eG
BIC: GENODEM1IBB
IBAN: DE40 4036 1906 8608 2333 00








