Im Rahmen der Pauschalförderung auf Bundesebene nach §20h SGB V wurde der Bundesverband Kinderrheuma e.V. von allen Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 64.000,00 € gefördert.“
Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich.