Unsere Förderer
Im Rahmen der Pauschalförderung auf Bundesebene nach §20h SGB V wurde der Bundesverband Kinderrheuma e.V. von allen Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 64.000,00 € gefördert.“
Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich.
Folgende „Treffpunkte Kinderrheuma“ erhalten im Jahr 2024 pauschale Fördermittel von der GKV-Selbsthilfeförderung auf örtlicher Ebene. Göttingen 742,70€, Kreis Steinfurt 600,00€ und Märkischer Kreis 500,00€, Recklinghausen 500,00€ und südliches Münsterland 500,00€.
Gemäß den Bestimmungen werden die Gelder für die Deckung laufender Kosten verwendet.
Im Rahmen der Projektförderung auf Bundesebene nach §20h SGB V kann der Bundesverband Kinderrheuma e.V. mit den bewilligten Geldern folgende Projekte durchführen. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Kinderrheuma e.V. verantwortlich
- „Die Rolle meines Lebens“ Präventive Unterstützung und Stärkung von Geschwistern und Familien von Kindern und Jugendlichen, die an Rheuma oder Schmerzverstärkungssyndromen erkrankt sind. Die Barmer, fördert dieses Projekt über 3 Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) mit einer Fördersumme von insgesamt 118.624,50€.
- „Onlineberatung“ für Familien mit rheumakranken oder schmerzkranken Kindern sowie deren sozialen Bezugspersonen. Der BKK Dachverband e.V. unterstützt dieses Projekt über zwei Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2024) mit einer Fördersumme von 44.903,00€
- „Transition hilfreich gestalten!“ Die Aktion Mensch unterstützt unser Fortbildungswochenende für Familien mit rheumakranken und chronisch schmerzkranken Kindern im Rahmen ihrer Pauschalförderung mit 24.000,00€. Möglich machen diese Förderung die rund vier Millionen Menschen, die an der Soziallotterie teilnehmen. Als größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland fördert die Aktion Mensch Projekte, die die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft fördern.
Im Rahmen der Förderung öffentlicher Mittel auf Landesebene konnte der Bundesverband Kinderrheuma e.V. die bewilligten Mittel der LAG Selbsthilfe NRW in Höhe von 2.020,44€ für die Veranstaltung „Kommunikationsregeln für eine gute Zusammenarbeit im Verein und Datenschutzrechtliche Anforderungen in der Vereinsarbeit“ verwenden.
Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Krankenkassen, den Förderern und unseren Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und die finanzielle Unterstützung!
Sehr ausführliche Informationen über unsere Vereinsaktivitäten im Jahr 2024 sind zudem in unserem Tätigkeitsbericht zu finden.