Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kinderrheuma.com/.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle Barrieren per E-Mail mitteilen: familienbuero@kinderrheuma.com.
Sven Sperling
Bundesverband Kinderrheuma e.V.
Westtor 7, 48324 Sendenhorst
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Aufgrund der eigenen Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind noch nicht durchgängig barrierefreiDie Anpassung der PDF-Dokumente ist technisch anspruchsvoll, entsprechend wird die Behebung der Barrieren leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.
- Wir arbeiten an Bildunterschriften und ALT-Tags, diese Arbeiten sind für die wichtigsten Seiten abgeschlossen. Im Newsarchiv und generell unterhalb der zweite Menüebene sind wir noch nicht komplett fertig.
Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.